Im Gegensatz zur herkömmlichen Produktionsweise von Übersetzungen in Gebärdensprache benötigt SiMAX kein Filmstudio und keine aufwendige Videotechnik. Mit einer lernenden Datenbank im Hintergrund und Gebärdensprachprofis übersetzt SiMAX deine Inhalte in 3D-animierte Gebärdensprache. Wenn sich dein Text einmal ändert, kann SiMAX die Übersetzung rasch und kostengünstig aktualisieren.

Die herkömmliche Produktion von Übersetzungen in Gebärdensprache ist zeitaufwendig und teuer: die Übersetzung wird von menschlichen Darstellern und Darstellerinnen in einem Videostudio aufgenommen. Die Videos müssen dann noch in der Postproduction geschnitten und bearbeitet werden. Ändert sich ein Teil der Übersetzung, so muss die gesamte Übersetzung neu aufgenommen werden. Mit SiMAX können Übersetzungen dank der lernenden Datenbank mit einem Bruchteil an zeitlichem und finanziellem Aufwand erstellt werden. Damit wird es auch wirtschaftlich vertretbar, große Mengen an Content zu übersetzen.

Schriftsprache ist eine abstrakte Form der Lautsprache. Wer die Lautsprache nie gehört hat, hat daher Schwierigkeiten, Schriftsprache zu verstehen. Aufgrund dieser Schwierigkeiten sind schriftliche Informationen für Gehörlose eingeschränkt zugänglich.

Wie alle natürlichen Sprachen unterliegt die Gebärdensprache nationalen und regionalen Unterschieden. In den meisten Ländern existieren nationale Gebärdensprachen, die sich in unterschiedlichen Dialekten ausprägen.

Gebärdensprache unterscheidet sich von einem Land zu anderen. In Österreich wird zum Beispiel ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) verwendet, in Deutschland DGS (Deutsche Gebärdensprache) und in Nordamerika ALS (American Sign Language).

Lippenlesen ist keine Alternative zu Gebärdensprache. Lippenlesen stützt sich zu einem großen Teil auf Vermuten, Erraten und die Deutung von Hinweisen aus dem Kontext der Äußerungen.

Nach Angaben der World Federation of the Deaf (WFD) sind weltweit 70 Millionen Menschen gehörlos.

Anforderungen an Barrierefreiheit sind in Österreich auch gesetzlich bereits verankert:

  • Zum Beispiel im Bundesverfassungsgesetz Art. 7 (Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens) und Art. 8 (Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache)
  • In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – seit März 2009 in Kraft
  • Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)
  • Im E-Government Gesetz: Alle öffentlichen Websites müssen barrierefrei sein, inkl. Gebärdensprache.

In Deutschland: In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0).

In Europa: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 der Europäischen Kommission.

In den USA: ADA Amendments Act von 2008: “Körperliche Behinderungen oder Lernschwierigkeiten schmälern in keiner Weise das Recht einer Person auf volle Teilhabe in allen Aspekten der Gesellschaft”.

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