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ONLINE WORKSHOP REGISTRIERUNG

TARGET AUDIENCE

TARGET AUDIENCE

ZAHLEN & FAKTEN

70Millionen

Gehörlose weltweit

75 %der Gehörlosen

sind funktionale Analphabeten

456.000Personen

in Österreich sind insgesamt schwerhörig, gehörlos oder spätertaubt

59%der befragten Gehörlosen

in Österreich geben an, die Schriftsprache nicht bzw. nicht ausreichend erlernt zu haben

70Millionen

Gehörlose weltweit

75 %der Gehörlosen

sind funktionale Analphabeten

456.000Personen

in Österreich sind insgesamt schwerhörig, gehörlos oder spätertaubt

59%der befragten Gehörlosen

in Österreich geben an, die Schriftsprache nicht bzw. nicht ausreichend erlernt zu haben

Your digital solution

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Reale Herausforderungen & Deine Digitale Lösung

POSSIBLE APPLICATIONS

POSSIBLE APPLICATIONS

MÖGLICHE EINSATZGEBIETE

ÖFFENTLICHER PERSONEN-NAHVERKEHR WIE BUS, STRASSENBAHN, U-BAHN, S-BAHN (INFORMATIONS-DISPLAYS, BROWSER-APP, HANDY-APP)

BAHNHÖFE UND ZÜGE (MONITORE, TICKETSCHALTER, INFORMATIONS-DISPLAYS)

FLUGHÄFEN (VIDEO-WALL, INFORMATIONS-DISPLAYS, TICKETSCHALTER, EMAIL- BENACHRICHTIGUNG)

BUSTERMINALS (INFORMATIONS-DISPLAYS, TICKETSCHALTER)

ÖFFENTLICHER PERSONEN-NAHVERKEHR WIE BUS, STRASSENBAHN, U-BAHN, S-BAHN (INFORMATIONS-DISPLAYS, BROWSER-APP, HANDY-APP)

BAHNHÖFE UND ZÜGE (MONITORE, TICKETSCHALTER, INFORMATIONS-DISPLAYS)

FLUGHÄFEN (VIDEO-WALL, INFORMATIONS-DISPLAYS, TICKETSCHALTER, EMAIL- BENACHRICHTIGUNG)

BUSTERMINALS (INFORMATIONS-DISPLAYS, TICKETSCHALTER)

LEGAL COMMANDMENTS

LEGAL COMMANDMENTS

Barrierefreiheit als offizielle, rechtliche Gebote

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Begleitdokument zur Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung (Verwaltung und Rechtsprechung) berücksichtigt werden.

Quelle

PDF

Bei dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit handelt es sich um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen durch die Abschaffung unterschiedlicher Vorschriften in den Mitgliedstaaten verbessern soll.

Quelle

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Am 25. Mai 2019 ist die neue Fassung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Kraft getreten. Sie setzt diejenigen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um, die nicht schon 2018 in das aktualisierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden.

Quelle

Bayern hat als eines der ersten Länder ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung erlassen. Am 25.06.2003 beschloss der Bayerische Landtag das Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG –) einstimmig. Es trat am 01.08.2003 in Kraft und wurde zwischenzeitlich mehrmals aktualisiert und erweitert, zuletzt mit Wirkung zum 01.08.2020.

Quelle

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Quelle

REFERENCE PROJECT

REFERENCE PROJECT

WELTNEUHEIT IN WIEN:AVATAR ÜBERSETZT STÖRUNGEN IM WIENER ÖFFINETZIN GEBÄRDENSPRACHE

  • Störungsmeldungen werden in der Wiener Linien Leitstelle zentral erstellt

  • Sign Time übersetzt die Meldung automatisch in Gebärdensprachen via Avatar

  • In der Wien Mobil App erscheint neben jeder Störungsmeldung das Gebärdensprach-Symbol auf. Bei Antippen öffnet sich nun das Video in Gebärdensprachen.

  • Die Lautsprecherdurchsagen via Avatar in Gebärdensprachen sind seit April 2022 im Testbetrieb und wird über die Wien Mobil App ausgespielt

  • Es läuft eine Begleitforschungs-Projekt durch die Technische Universität (TU) Wien, um den Grad der Automatisierung weiter zu verbessern

  • Störungsmeldungen werden in der Wiener Linien Leitstelle zentral erstellt
  • Sign Time übersetzt die Meldung automatisch in Gebärdensprachen via Avatar
  • In der Wien Mobil App erscheint neben jeder Störungsmeldung das Gebärdensprach-Symbol auf. Bei Antippen öffnet sich nun das Video in Gebärdensprachen.
  • Die Lautsprecherdurchsagen via Avatar in Gebärdensprachen sind seit April 2022 im Testbetrieb und wird über die Wien Mobil App ausgespielt
  • Es läuft eine Begleitforschungs-Projekt durch die Technische Universität (TU) Wien, um den Grad der Automatisierung weiter zu verbessern

MORE DIVERSITY IN PUBLIC TRANSPORT

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WIE UNSERE TECHNOLOGIE FUNKTIONIERT

Zusendung der Störungsmeldung

Die Standardisierte Störungs-Textmeldung kommt von der Kunden-Leitstelle zu unserem SignTime-Server

Übersetzung und Qualitätskontrolle

Die releavnte Textmeldung wird automatisch analysiert, in eine standardisierte Gebärdensprach-Meldung übersetzt und als Videodatei auf einen Videoserver zur Verfügung gestellt

Übermittlung und Anwendung

Der Link zum Gebärdensprach-Video wird an den Auftraggeber zur weiteren Verwendung gesendet. Das Video kann nun direkt auf Mobile Apps oder Public Screens ausgespielt werden

Zusendung der Störungsmeldung

Die Standardisierte Störungs-Textmeldung kommt von der Kunden-Leitstelle zu unserem SignTime-Server

Übersetzung und Qualitätskontrolle

Die releavnte Textmeldung wird automatisch analysiert, in eine standardisierte Gebärdensprach-Meldung übersetzt und als Videodatei auf einen Videoserver zur Verfügung gestellt

Übermittlung und Anwendung

Der Link zum Gebärdensprach-Video wird an den Auftraggeber zur weiteren Verwendung gesendet. Das Video kann nun direkt auf Mobile Apps oder Public Screens ausgespielt werden

BUSINESS PARTNER & CLIENTS

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UNSER INNOVATIONS-NETZWERK

Who we are

Who we are

EIN BUNTES TEAM

  • Emma & Tim
    Unsere 3D-Avatare

  • Pia Leherbauer
    3D-Animatorin

  • Marko Lalic
    3D-Animator

  • Gabriel Manasch
    Tech Artist

  • Peter Mann
    Leitung 3D-Animation

  • Claudia Schweinzer
    Übersetzerin & Quality Management

  • Julia Schuster
    Internationale Kooperationen

  • Helmut Ludwar
    CTO

  • Karin Moser
    Translation & Linguistik

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Frequently asked questions (FAQ)

Frequently asked questions (FAQ)

Fragen & Antworten

Im Gegensatz zur herkömmlichen Produktionsweise von Übersetzungen in Gebärdensprache benötigt SiMAX kein Filmstudio und keine aufwendige Videotechnik. Mit einer lernenden Datenbank im Hintergrund und Gebärdensprachprofis übersetzt SiMAX deine Inhalte in 3D-animierte Gebärdensprache. Wenn sich dein Text einmal ändert, kann SiMAX die Übersetzung rasch und kostengünstig aktualisieren.

Die herkömmliche Produktion von Übersetzungen in Gebärdensprache ist zeitaufwendig und teuer: die Übersetzung wird von menschlichen Darstellern und Darstellerinnen in einem Videostudio aufgenommen. Die Videos müssen dann noch in der Postproduction geschnitten und bearbeitet werden. Ändert sich ein Teil der Übersetzung, so muss die gesamte Übersetzung neu aufgenommen werden. Mit SiMAX können Übersetzungen dank der lernenden Datenbank mit einem Bruchteil an zeitlichem und finanziellem Aufwand erstellt werden. Damit wird es auch wirtschaftlich vertretbar, große Mengen an Content zu übersetzen.

Anforderungen an Barrierefreiheit sind in Österreich auch gesetzlich bereits verankert:

– Zum Beispiel im Bundesverfassungsgesetz Art. 7 (Gleichbehandlung behinderter und nicht behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens) und Art. 8 (Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache)

– In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – seit März 2009 in Kraft

– Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)

– Im E-Government Gesetz: Alle öffentlichen Websites müssen barrierefrei sein, inkl. Gebärdensprache.

In Deutschland: In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0).

In Europa: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 der Europäischen Kommission.

In den USA: ADA Amendments Act von 2008: „Körperliche Behinderungen oder Lernschwierigkeiten schmälern in keiner Weise das Recht einer Person auf volle Teilhabe in allen Aspekten der Gesellschaft“.

Schriftsprache ist eine abstrakte Form der Lautsprache. Wer die Lautsprache nie gehört hat, hat daher Schwierigkeiten, Schriftsprache zu verstehen. Aufgrund dieser Schwierigkeiten sind schriftliche Informationen für Gehörlose eingeschränkt zugänglich.

Wie alle natürlichen Sprachen unterliegt die Gebärdensprache nationalen und regionalen Unterschieden. In den meisten Ländern existieren nationale Gebärdensprachen, die sich in unterschiedlichen Dialekten ausprägen.

Gebärdensprache unterscheidet sich von einem Land zu anderen. In Österreich wird zum Beispiel ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) verwendet, in Deutschland DGS (Deutsche Gebärdensprache) und in Nordamerika ALS (American Sign Language).

Lippenlesen ist keine Alternative zu Gebärdensprache. Lippenlesen stützt sich zu einem großen Teil auf Vermuten, Erraten und die Deutung von Hinweisen aus dem Kontext der Äußerungen.

Nach Angaben der World Federation of the Deaf (WFD) sind weltweit 70 Millionen Menschen gehörlos.